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Probefahrt beim Autoverkauf richtig regeln

Ratgeber · Redaktion · veröffentlicht am 15.10.2026 · aktualisiert am 03.10.2026

Probefahrt beim Autoverkauf richtig regeln

Ohne Probefahrt kauft kaum jemand ein Auto. Für den Verkäufer birgt sie aber Risiken, von Unfällen bis zum Diebstahl. Mit ein paar klaren Regeln bleibt die Probefahrt für beide Seiten entspannt.

Identität und Fahrerlaubnis prüfen

Bevor du jemanden mit deinem Auto fahren lässt, solltest du wissen, wer am Steuer sitzt. Lass dir den Personalausweis und den Führerschein zeigen und vergleiche die Angaben. Prüfe, ob die Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklasse gilt und ob das Foto zur Person passt.

Notiere Name, Anschrift, Ausweisnummer und Führerscheinnummer oder fotografiere die Dokumente mit Einverständnis des Interessenten. Beachte dabei, dass ein Ausweis nur unter bestimmten Bedingungen kopiert werden darf. Es empfiehlt sich, nicht benötigte Daten zu schwärzen und die Kopie nach dem Verkauf zu löschen.

Seriöse Interessenten haben für diese Vorsicht Verständnis. Wenn jemand sich weigert, einen Ausweis zu zeigen, ist das ein deutliches Warnsignal. Ebenso misstrauisch solltest du werden, wenn plötzlich eine andere Person fahren soll als die, mit der du den Termin vereinbart hast, oder wenn der Interessent auf einer Fahrt ohne deine Begleitung besteht.

Schriftliche Probefahrtvereinbarung

Eine kurze schriftliche Vereinbarung schafft Klarheit, falls während der Fahrt etwas passiert. Darin halten beide Seiten fest, wer das Fahrzeug fährt, um welches Auto es geht, wann die Probefahrt beginnt und endet und welche Strecke ungefähr vorgesehen ist. Auch der Kilometerstand vor und nach der Fahrt gehört hinein.

Wichtig ist eine Regelung zur Haftung. Bei Probefahrten mit Händlern nimmt die Rechtsprechung häufig einen stillschweigenden Haftungsverzicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden an, weil Händler typischerweise eine Vollkaskoversicherung haben. Bei Privatleuten gilt diese Annahme nicht ohne Weiteres. Deshalb sollte ausdrücklich vereinbart werden, ob und in welchem Umfang der Fahrer für Schäden haftet, etwa für die Selbstbeteiligung einer Kaskoversicherung.

Halte außerdem fest, dass der Fahrer Verstöße gegen Verkehrsregeln während der Probefahrt selbst verantwortet. So kannst du ein späteres Bußgeld der richtigen Person zuordnen.

Schlüssel nie aus der Hand geben

Steig bei jedem Halt zuerst mit aus oder nimm den Schlüssel an dich. Viele Diebstähle bei Probefahrten passieren, wenn der Verkäufer kurz aussteigt und der Interessent mit laufendem Motor davonfährt.

Versicherungsschutz klären

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deines Autos gilt grundsätzlich auch, wenn eine andere Person fährt. Schäden, die der Probefahrer anderen Verkehrsteilnehmern zufügt, sind damit abgedeckt. Allerdings kann ein Schaden deinen Schadenfreiheitsrabatt belasten, und manche Verträge schränken den Fahrerkreis ein. Wirf deshalb vor dem Verkauf einen Blick in deine Bedingungen.

Schäden am eigenen Auto deckt nur eine Kaskoversicherung. Ohne Vollkasko bleibt ein selbst verursachter Unfallschaden zunächst bei dir, sofern du keine Haftung des Fahrers vereinbart hast. Auch hier zeigt sich, wie wichtig eine schriftliche Regelung ist.

Ist das Auto abgemeldet, darf es nicht ohne Weiteres auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Für Probefahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug braucht es nach § 42 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ein Kurzzeitkennzeichen. Dazu gehören ein gültiger HU-Nachweis, soweit erforderlich, und eine Haftpflichtversicherung.

Ablauf der Probefahrt

Fahre immer mit. Eine Probefahrt ohne Begleitung ist die häufigste Gelegenheit für Diebstähle. Behalte den Zweitschlüssel bei dir und lass den Schlüssel nicht im Zündschloss, wenn ihr anhaltet und du aussteigst. Bei Fahrzeugen mit schlüssellosem Startsystem solltest du besonders aufmerksam sein.

Lege vorher eine Strecke fest, die verschiedene Situationen abdeckt: Stadtverkehr, eine Landstraße und, wenn möglich, ein kurzes Stück Autobahn. So kann sich der Interessent ein Bild vom Fahrverhalten machen, und du behältst den Überblick. Plane etwa eine halbe Stunde ein.

Während der Fahrt beantwortest du Fragen sachlich. Wenn ungewöhnliche Geräusche auftreten, sprich sie offen an, statt sie zu überspielen. Eine ehrliche Haltung zahlt sich spätestens beim Kaufvertrag aus. Nach der Fahrt notierst du den Kilometerstand und kontrollierst das Auto kurz auf neue Schäden, bevor der Interessent geht.

Warnsignale bei Interessenten

Die meisten Kaufinteressenten sind ehrlich. Trotzdem gibt es typische Muster, bei denen du vorsichtig sein solltest. Dazu gehört, wenn jemand ohne Ausweis erscheint, nur in Begleitung mehrerer Personen kommt oder dich während der Fahrt bittet, kurz auszusteigen, etwa um ein angebliches Geräusch von außen zu prüfen.

Auch Interessenten, die den Termin kurzfristig an einen abgelegenen Ort verlegen wollen oder darauf drängen, das Auto über Nacht für eine Werkstattprüfung mitzunehmen, solltest du skeptisch begegnen. Eine Untersuchung bei einer Werkstatt oder Prüforganisation ist sinnvoll, aber du solltest dabei sein.

Vertraue deinem Gefühl. Wenn dir eine Situation unangenehm ist, brich die Besichtigung ab. Kein Verkauf ist es wert, ein Risiko einzugehen. Teile außerdem einer vertrauten Person mit, wann und wo du einen Termin hast, besonders wenn du alleine zur Besichtigung gehst.

Inhalte einer Probefahrtvereinbarung
Punkt Inhalt
Personalien Name, Anschrift, Ausweis- und Führerscheinnummer
Fahrzeug Hersteller, Modell, Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer
Zeitraum Datum, Beginn und Ende der Probefahrt
Kilometerstand Vor und nach der Fahrt
Haftung Regelung für selbst verursachte Schäden
Verkehrsverstöße Verantwortung des Fahrers während der Fahrt
Unterschriften Beide Parteien

Checkliste

  • Ausweis und Führerschein prüfen
  • Probefahrtvereinbarung unterschreiben lassen
  • Versicherungsbedingungen vorab kennen
  • Immer mitfahren
  • Schlüssel bei jedem Halt sichern
  • Kilometerstand vorher und nachher notieren
  • Vertraute Person über Termin informieren

Häufige Fragen

Wer haftet bei einem Unfall während der Probefahrt?

Schäden an Dritten übernimmt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs. Für Schäden am Auto selbst kommt es auf eine Kaskoversicherung und auf die Vereinbarung mit dem Fahrer an. Regle die Haftung deshalb vorher schriftlich.

Muss ich eine Probefahrt erlauben?

Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Ohne Probefahrt wirst du aber deutlich schwerer einen Käufer finden. Du kannst die Bedingungen für die Fahrt jedoch selbst festlegen.

Darf ich einen Ausweis kopieren?

Das Kopieren ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, unter anderem mit Zustimmung des Inhabers. Nicht benötigte Daten sollten geschwärzt und die Kopie nach Abschluss gelöscht werden.

Wie mache ich eine Probefahrt mit einem abgemeldeten Auto?

Dafür braucht das Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen. Voraussetzung sind unter anderem eine Haftpflichtversicherung und ein gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung, soweit sie erforderlich ist.

Fazit

Eine gute Probefahrt beginnt mit Ausweiskontrolle und schriftlicher Vereinbarung und endet mit einem Blick auf Kilometerstand und Zustand. Fahre immer mit und behalte die Schlüssel im Blick, dann bleibt die Probefahrt sicher.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Autoverkauf.net.

Redaktion

Dieser Beitrag wurde von der Redaktion Autoverkauf.net recherchiert und geprüft. Wir belegen Rechtsfragen mit Fundstelle, nennen Zahlen nur mit Quelle und korrigieren Fehler sichtbar. Hinweise gern über Kontakt.