Lexikon zum Autoverkauf
Von der eVB-Nummer bis zur Zulassungsbescheinigung: Fachbegriffe einfach erklärt.
Handel und Finanzierung
Teil des Kaufpreises, der vor oder bei Vertragsschluss gezahlt wird, etwa zur Reservierung oder zur Senkung einer Finanzierung.
Betrag, den ein Händler beim Ankauf eines Gebrauchtwagens typischerweise zu zahlen bereit ist.
Preis, zu dem ein gewerblicher Händler ein vergleichbares Gebrauchtfahrzeug typischerweise anbietet.
Anrechnung des bisherigen Fahrzeugs auf den Kaufpreis eines neuen oder gebrauchten Autos beim Händler.
Rückgabe eines geleasten Fahrzeugs am Vertragsende einschließlich Zustandsbewertung und Abrechnung.
Noch offener Betrag eines Kredits oder einer Fahrzeugfinanzierung zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Wert eines Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt, etwa am Ende eines Leasingvertrags oder nach einem schweren Schaden.
Technik und Prüfung
Prüfung der Abgasemissionen und der abgasrelevanten Bauteile eines Fahrzeugs, heute Bestandteil der Hauptuntersuchung.
Regelmäßige amtliche Prüfung der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs, umgangssprachlich TÜV.
Gesamtzahl der Kilometer, die ein Fahrzeug seit seiner Herstellung zurückgelegt hat.
Schriftliches Ergebnis der Hauptuntersuchung mit festgestellten Mängeln, Kilometerstand und Fälligkeit der nächsten Prüfung.
Runde Plakette am hinteren Kennzeichen, die anzeigt, bis wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist.
Serviceheft oder digitaler Wartungsnachweis, in dem durchgeführte Inspektionen nach Herstellervorgabe dokumentiert sind.
Unzulässiges Verändern des Kilometerzählers, um eine geringere Laufleistung vorzutäuschen.
Angabe, dass ein Fahrzeug keine Unfallschäden erlitten hat, die über bloße Bagatellschäden hinausgehen.
Schaden, den ein Fahrzeug vor einem Verkauf oder vor einem neuen Schadenfall bereits erlitten hatte.
Von einem Sachverständigen erstellte Bewertung des Fahrzeugzustands und des Marktwerts eines Fahrzeugs.
Verkauf und Vertrag
Bewusstes Verschweigen oder Vorspiegeln von Tatsachen, um den Vertragspartner zum Kauf zu bewegen.
Regel beim Verbrauchsgüterkauf, nach der vermutet wird, dass ein kurz nach Übergabe auftretender Mangel schon bei Übergabe vorlag.
Person, der das Fahrzeug rechtlich gehört und die darüber verfügen, es also etwa verkaufen darf.
Freiwillige Zusage des Verkäufers, Herstellers oder eines Dritten, für bestimmte Eigenschaften oder Schäden über die gesetzliche Haftung hinaus einzustehen.
Gesetzliche Haftung des Verkäufers dafür, dass das verkaufte Fahrzeug bei Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Vertragliche Vereinbarung, mit der die gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers ganz oder teilweise ausgeschlossen wird.
Vertrag, in dem sich Verkäufer zur Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs und Käufer zur Zahlung des Kaufpreises verpflichten.
Verkauf eines Fahrzeugs zwischen zwei Privatpersonen ohne Beteiligung eines gewerblichen Händlers.
Testfahrt eines Kaufinteressenten mit dem angebotenen Fahrzeug, um Zustand und Fahrverhalten vor dem Kauf zu prüfen.
Abweichung des Fahrzeugs von der vereinbarten oder üblicherweise zu erwartenden Beschaffenheit zum Zeitpunkt der Übergabe.
Versicherung und Steuer
Umsatzsteuerregel, nach der Händler bei Gebrauchtwagen nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis versteuern.
Gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die Schäden ersetzt, die mit dem Fahrzeug anderen zugefügt werden.
Jährliche Steuer für das Halten eines zugelassenen Kraftfahrzeugs, geregelt im Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Einstufung in der Kfz-Haftpflicht und Vollkasko, die sich nach der Zahl schadenfreier Jahre richtet und den Beitrag beeinflusst.
Freiwillige Kfz-Versicherung für bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug, etwa durch Diebstahl, Sturm, Hagel oder Wildunfall.
Kfz-Versicherung, die zusätzlich zur Teilkasko auch selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismus am eigenen Fahrzeug abdeckt.
Siebenstellige Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung, die die Kfz-Haftpflicht gegenüber der Zulassungsbehörde nachweist.
Zulassung und Papiere
Befristetes Kennzeichen mit rotem Feld, mit dem ein Fahrzeug aus Deutschland ins Ausland überführt wird.
Amtliche Abmeldung eines Fahrzeugs, nach der es nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf.
Weltweit eindeutige, 17-stellige Kennung eines Fahrzeugs, vergleichbar mit einer Seriennummer.
Kennzeichen für Oldtimer, das historische Fahrzeuge mit einem H am Ende der Erkennungsnummer kennzeichnet.
Person, die ein Fahrzeug für eigene Rechnung nutzt und darüber verfügt; sie ist in der Zulassungsbescheinigung eingetragen.
Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu behalten.
Befristetes Kennzeichen mit gelbem Feld für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen.
Kennzeichen, mit dem ein Fahrzeug nur in einem festgelegten Zeitraum des Jahres zugelassen ist.
Änderung der Zulassungsdaten eines Fahrzeugs, etwa bei Halterwechsel nach einem Verkauf oder bei Umzug des Halters.
Buchstabenkombination am Anfang des Kennzeichens, die den Verwaltungsbezirk der Zulassung angibt.
Bescheinigung eines anerkannten Demontagebetriebs, dass ein Altfahrzeug ordnungsgemäß verwertet wird.
Erneute Zulassung eines zuvor außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs zum Straßenverkehr.
Kennzeichen, bei dem der Halter die Buchstaben- und Zahlenkombination der Erkennungsnummer selbst auswählt.
Fahrzeugdokument, das beim Fahren mitzuführen ist und Halter sowie technische Daten des Fahrzeugs ausweist; früher Fahrzeugschein.
Dokument, das die Zulassung eines Fahrzeugs dokumentiert und beim Verkauf übergeben wird; früher Fahrzeugbrief.
Internetbasierte Fahrzeugzulassung, mit der Zulassungsvorgänge online statt am Schalter der Zulassungsbehörde erledigt werden.