Auto abmelden: Außerbetriebsetzung vor Ort und online

Die Abmeldung heißt amtlich Außerbetriebsetzung und beendet die Zulassung eines Fahrzeugs. Sie ist vor einem Verkauf, einer längeren Stilllegung oder der Verschrottung sinnvoll und lässt sich heute auch online erledigen.
Wann sich die Abmeldung lohnt
Eine Außerbetriebsetzung beendet die Zulassung eines Fahrzeugs. Damit endet die Pflicht zur Kfz-Steuer, und die Haftpflichtversicherung kann aufgehoben oder ruhend gestellt werden. Das Fahrzeug darf danach nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
Typische Anlässe sind der Verkauf, eine längere Standzeit, ein Totalschaden oder die Verschrottung. Gerade beim Privatverkauf ist die Abmeldung vor der Übergabe die sicherste Variante: Du bist sofort aus allen Pflichten als Halter heraus, und Verstöße eines späteren Fahrers können dir nicht mehr zugeordnet werden.
Ein abgemeldetes Fahrzeug darf übrigens nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden, also auch nicht am Straßenrand vor deinem Haus. Du brauchst einen privaten Stellplatz, eine Garage oder ein angemietetes Abstellgelände. Bei einer Verschrottung gelten eigene Regeln mit einem Verwertungsnachweis, die du bei der Abmeldung beachten musst.
Abmeldung bei der Zulassungsbehörde
Für die klassische Abmeldung gehst du zur Zulassungsbehörde. Nach § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung legst du die Zulassungsbescheinigung Teil I vor und bringst die abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung mit. Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird für die Abmeldung nicht benötigt, solltest du aber für eine spätere Wiederzulassung sicher aufbewahren.
Die Behörde vermerkt die Außerbetriebsetzung mit Datum auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und gibt dir die Unterlagen sowie die entstempelten Schilder zurück. Viele Zulassungsstellen arbeiten mit Terminvergabe, informiere dich also vorher über die Abläufe vor Ort.
Die Abmeldung ist nicht an den Wohnort gebunden. Du kannst grundsätzlich jede Zulassungsbehörde in Deutschland nutzen. Das ist praktisch, wenn du das Auto in einer anderen Stadt verkaufst oder wenn die Behörde an deinem Wohnort lange Wartezeiten hat.
Codes vorsichtig freilegen
Für die Online-Abmeldung musst du die Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung und den Plaketten freilegen. Mach das erst, wenn du wirklich abmelden willst, denn eine freigelegte Bescheinigung ist für spätere Online-Vorgänge nur eingeschränkt nutzbar.
Online abmelden mit i-Kfz
Seit einigen Jahren lässt sich ein Fahrzeug auch internetbasiert außer Betrieb setzen. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung regelt dieses Verfahren in den §§ 24 und 25. Du benötigst dafür eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode und Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten, die ebenfalls einen verdeckten Code tragen.
Du legst die Codes frei, indem du die Abdeckung auf der Bescheinigung vorsichtig entfernst und die Plaketten von den Schildern löst. Anschließend gibst du die Daten im Online-Portal deiner Zulassungsbehörde oder des Landes ein. Je nach Portal ist eine Identifizierung, etwa mit der Online-Ausweisfunktion, nötig.
Liegen alle Voraussetzungen vor, wird das Fahrzeug nach maschineller Prüfung automatisiert außer Betrieb gesetzt. Du erhältst eine Bestätigung, die du aufbewahren solltest. Ältere Zulassungsbescheinigungen ohne Sicherheitscode eignen sich nicht für die Online-Abmeldung. In diesem Fall bleibt nur der Weg zur Behörde.
Abmeldung durch eine andere Person
Du musst die Abmeldung nicht persönlich erledigen. Nach § 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gilt eine dritte Person als vom Halter bevollmächtigt, wenn sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegt, also die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichenschilder.
Das ist praktisch, wenn du keine Zeit hast oder das Auto an einen Händler verkaufst, der die Abmeldung übernimmt. Gleichzeitig bedeutet es, dass du die Kontrolle abgibst. Lass dir in diesem Fall immer einen Nachweis der Außerbetriebsetzung geben, etwa eine Kopie der vermerkten Zulassungsbescheinigung oder eine Bestätigung der Behörde.
Wenn du das Auto verkaufst und der Käufer die Abmeldung erledigen soll, ist Vorsicht geboten. Erledigt er sie nicht, bleibst du Halter, und Steuern sowie mögliche Verstöße laufen weiter auf deinen Namen. In diesem Fall musst du den Halterwechsel zusätzlich selbst bei der Zulassungsbehörde melden.
Kennzeichen reservieren und Wiederzulassung
Hängst du an deinem Kennzeichen, kannst du es bei der Abmeldung reservieren lassen. Nach § 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist eine Reservierung für die Wiederzulassung des abgemeldeten Fahrzeugs für längstens zwölf Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung möglich. Du erhältst darüber eine Bestätigung.
Willst du das Fahrzeug später wieder anmelden, brauchst du nach § 16 Absatz 2 die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, eine Versicherungsbestätigung, ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer und einen gültigen Nachweis über die Hauptuntersuchung. Ist die HU während der Stilllegung abgelaufen, musst du sie vor der Wiederzulassung nachholen. Für die Fahrt zur Prüfstelle hilft ein Kurzzeitkennzeichen.
Bewahre beide Zulassungsbescheinigungen nach der Abmeldung gut auf. Ohne sie wird die Wiederzulassung oder die Ummeldung auf einen Käufer deutlich aufwendiger.
Was mit Steuer und Versicherung passiert
Mit der Außerbetriebsetzung endet die Steuerpflicht. Die Zulassungsbehörde übermittelt die Daten an die zuständigen Stellen, sodass du die Kfz-Steuer nicht separat beim Zoll kündigen musst. Zu viel gezahlte Steuer wird erstattet. Nach § 5 Absatz 4 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist der letzte Tag maßgebend, wenn die Änderung der Zulassungsbescheinigung und die Entstempelung an verschiedenen Tagen erfolgen.
Auch dein Versicherer erfährt von der Abmeldung über die Zulassungsbehörde. Was dann mit dem Vertrag geschieht, hängt von deinen Versicherungsbedingungen ab. Häufig wird der Vertrag für eine bestimmte Zeit ruhend gestellt, sodass du ihn bei einer Wiederzulassung fortführen kannst. Beim Verkauf kann der Vertrag enden oder auf ein Folgefahrzeug übertragen werden.
Frage im Zweifel direkt bei deiner Versicherung nach, ob für das abgemeldete Fahrzeug ein Schutz für Schäden in der Garage weiter besteht.
| Merkmal | Bei der Zulassungsbehörde | Online über i-Kfz |
|---|---|---|
| Benötigte Unterlagen | Zulassungsbescheinigung Teil I, Kennzeichenschilder | Sicherheitscodes von Bescheinigung und Plaketten |
| Identifizierung | Vor Ort | Je nach Portal, etwa Online-Ausweisfunktion |
| Zeitaufwand | Termin und Wartezeit | Von zu Hause aus |
| Ältere Papiere ohne Code | Möglich | Nicht möglich |
| Kennzeichen reservieren | Bis zu zwölf Monate möglich | Je nach Portal möglich |
| Bevollmächtigte Person | Gilt mit allen Unterlagen als bevollmächtigt | Nur mit eigenem Zugang |
Checkliste
- Zulassungsbescheinigung Teil I bereitlegen
- Kennzeichenschilder abschrauben
- Online-Fähigkeit der Papiere prüfen
- Bei Bedarf Kennzeichen reservieren
- Abmeldebestätigung aufbewahren
- Teil II für spätere Zulassung sicher lagern
- Privaten Stellplatz für das abgemeldete Auto sicherstellen
Häufige Fragen
Brauche ich für die Abmeldung die Zulassungsbescheinigung Teil II?
Nein, für die Außerbetriebsetzung reichen die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichenschilder. Teil II brauchst du erst bei einer Wiederzulassung oder Ummeldung.
Muss ich die Kfz-Steuer nach der Abmeldung kündigen?
Nein, die Zulassungsbehörde gibt die Abmeldung weiter. Die Steuerpflicht endet automatisch, und zu viel gezahlte Beträge werden erstattet.
Kann ich bei jeder Zulassungsstelle abmelden?
Ja, die Außerbetriebsetzung ist grundsätzlich bei jeder Zulassungsbehörde in Deutschland möglich, unabhängig von deinem Wohnort.
Darf ich ein abgemeldetes Auto an der Straße parken?
Nein, ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Du brauchst einen privaten Stellplatz oder eine Garage.
Fazit
Die Abmeldung ist schnell erledigt, vor Ort mit Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichen oder online mit den Sicherheitscodes. Bewahre die Bestätigung und die Zulassungsbescheinigung Teil II gut auf, damit eine spätere Wiederzulassung problemlos klappt.
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
Recherche und Pflege: Redaktion Autoverkauf.net.
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