Kfz-Steuer-Rechner für Pkw
Berechne die jährliche Kfz-Steuer für Benziner und Diesel nach § 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz. Maßgeblich sind Erstzulassung, Hubraum und CO2-Wert aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld V.7).
So wird die Kfz-Steuer berechnet
Für Pkw mit Erstzulassung ab Juli 2009 setzt sich die Steuer aus zwei Teilen zusammen: einem Sockelbetrag nach Hubraum (je angefangene 100 cm³ 2 Euro bei Benzinern, 9,50 Euro bei Dieseln) und einem CO2-Anteil. Für Neuzulassungen ab 2021 steigt der CO2-Betrag stufenweise: von 2 Euro je Gramm im Bereich über 95 bis 115 g/km bis 4 Euro je Gramm oberhalb von 195 g/km. Bei Erstzulassungen von 2014 bis 2020 gilt ein einheitlicher Satz von 2 Euro je Gramm über 95 g/km, davor lagen die Freibeträge bei 110 und 120 g/km.
Nicht abgedeckt
Elektroautos sind zeitlich befristet von der Kfz-Steuer befreit; Fahrzeuge mit Erstzulassung vor Juli 2009, Wohnmobile, Oldtimer mit H-Kennzeichen und Sonderfälle wie Ermäßigungen für besonders emissionsarme Pkw berechnet dieser Rechner nicht. Verbindlich ist der Steuerbescheid des Hauptzollamts. Grundlage: § 9 KraftStG.
Beim Verkauf
Die Steuerpflicht endet mit der Ab- oder Ummeldung. Zu viel gezahlte Steuer erstattet der Zoll anteilig. Mehr im Ratgeber Kfz-Steuer beim Halterwechsel.